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8 O 281/21•Landgericht Münster, 2022-03-10, 8 O 281/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 8 O 281/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0310.8O281.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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