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11 O 282/21•Landgericht Münster, 2021-12-02, 11 O 282/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 11 O 282/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:1202.11O282.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.966,39 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2021 zu zahlen
und
ihn von seiner Verbindlichkeit gegenüber der C GmbH aus dem Darlehensvertrag Nr. 500##### in Höhe von 13.271,61 EUR freizustellen,
jeweils
Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs Audi A6 Avant 3.0 TDI mit der FIN WAUZZ4G4EN###### und Abtretung des Übereignungsanspruchs des Klägers bezüglich dieses Fahrzeugs gegenüber der C GmbH aus dem Darlehensvertrag Nr.
500#####.
Die Beklagte ist mit der Annahme des oben genannten Fahrzeugs im Annahmeverzug.
Wegen des darüber hinausgehenden Zinsanspruchs und wegen einer Hauptforderung von 1.544,28 EUR wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen ist der Rechtsstreit erledigt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Hiervon ausgenommen sind die Kosten, welche durch die Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht Dortmund an das Landgericht Münster entstanden sind; diese trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des insgesamt aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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