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3 KLs-71 Js 1759/20-15/21•Landgericht Münster, 2021-08-17, 3 KLs-71 Js 1759/20-15/21
3 KLs-71 Js 1759/20-15/21Tribunale cantonale17 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-17
Aktenzeichen: 3 KLs-71 Js 1759/20-15/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0817.3KLS71JS1759.20.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,-- € verurteilt; im Übrigen wird er freigesprochen.
Im Umfang seiner Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen; im Übrigen werden diese der Landeskasse auferlegt.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 248a StGB
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