progetti
25 O 114/18•Landgericht Münster, 2021-04-26, 25 O 114/18
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 25 O 114/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0426.25O114.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 08.12.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.320,78 € sowie an die K. Versicherung, D. Straße 00, 00000 R., einen Betrag in Höhe von 13.500,00 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2019 zu bezahlten.
Im Übrigen wird der Einspruch verworfen und das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Klägerin. Im Übrigen trägt die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4 der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen diese Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.