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115 O 77/19•Landgericht Münster, 2021-01-25, 115 O 77/19
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 115 O 77/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0125.115O77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.847,21 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 490,99 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2019 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
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