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210 O 89/19•Landgericht Münster, 2020-11-11, 210 O 89/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 210 O 89/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1111.210O89.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 12.798,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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