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3 S 100/19•Landgericht Münster, 2020-11-10, 3 S 100/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 3 S 100/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1110.3S100.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil- (Berufungs-) Kammer
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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