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25 O 89/20•Landgericht Münster, 2020-11-06, 25 O 89/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 25 O 89/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1106.25O89.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Wettbewerb Mund-Nasen-Schutz zu vertreiben, der optisch den Eindruck erweckt, es handele sich um eine medizinische Gesichtsmaske, ohne auf die nicht nachgewiesene Schutzwirkung hinzuweisen, wie aus Anlage F2 ersichtlich.
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
oder
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
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