Landgericht Münster, 2020-06-26, 2 O 271/19

2 O 271/19Tribunale cantonale26 giu 2020

Testo completo

Landgericht Münster — 2 O 271/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-26

Aktenzeichen: 2 O 271/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0626.2O271.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

I.

Der Tatbestand des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 25.05.2020 wird gemäß § 320 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Text auf Seite 2 Absatz 5 Satz 2 wie folgt lautet:

Anlass für diese Rücklagenbildung war die Insolvenz eines ehemaligen Vermarkters.

II.

Die Gründe des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 25.05.2020 werden gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Text auf Seite 4 letzter Absatz Satz 2 wie folgt lautet:

Das Schweigen der Beklagten auf die Erledigungserklärung konnte in diesem Zusammenhang nicht als Zustimmung gewertet werden, da sie seitens des Gerichts nicht entsprechend § 91 a Abs. 2 ZPO auf diese Folge ihres Schweigens hingewiesen worden ist.

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