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116 O 19/19•Landgericht Münster, 2020-02-26, 116 O 19/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 116 O 19/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0226.116O19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus der unterlassenen Kampfmittelüberprüfung bezüglich der Studierendenwohnanlage Boeselagerstraße erwächst.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung In Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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