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2 O 125/19•Landgericht Münster, 2020-01-20, 2 O 125/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 2 O 125/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0120.2O125.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 61.043,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2018 zu zahlen Zug- um- Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Porsche Macan S Diesel mit der Fahrgestellnummer ##### zu,
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mir der Rücknahme des streitgegenständlichen Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90% und der Kläger zu 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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