Landgericht Münster, 2018-01-24, 024 O 36/15

024 O 36/15Tribunale cantonale24 gen 2018

Testo completo

Landgericht Münster — 024 O 36/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-24

Aktenzeichen: 024 O 36/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0124.024O36.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Auf den Klageantrag zu 1) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin

13.271,39 € (dreizehntausendzweihunderteinundsiebzig 39/100 Euro)

nebst 5 Prozentpunkten Zinsen oberhalb des Basiszins-

satzes seit dem 11.06.2015 zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, dass sich der Klageantrag zu 2) gemäß Klageschrift

vom 23.06.2005 in der Hauptsache erledigt hat.

  1. Auf den Klageantrag zu 3) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 32.415,00 € als

Kostenvorschuss zu zahlen.

  1. Auf den Klageantrag zu 6) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.377,50 €

nebst 5 Prozentpunkten Zinsen oberhalb des Basiszinssatzes seit dem 13.10.2017 zu

zahlen.

  1. Auf den hilfsweise gestellten Klageantrag zu 8) wird festgestellt, dass die Beklagte

verpflichtet ist, einen Teilbetrag in Höhe von 55.057,14 € als weiteren Vorschuss an die

Klägerin zu zahlen für den Fall, dass nach Errichtung der Kompensationsanlage der

Transformator nicht den Anforderungen des E-Checks genügt.

Im Übrigen werden die Klageanträge abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 52 % von der Klägerin und zu 48 % von der Beklagten getragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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