Landgericht Münster, 2014-02-03, 05 T 318/13

05 T 318/13Tribunale cantonale3 feb 2014

Testo completo

Landgericht Münster — 05 T 318/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-03

Aktenzeichen: 05 T 318/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0203.05T318.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der Vergütungsbeschluss vom 19.04.2013 wird abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Vergütung und Auslagen des Beteiligten zu 2) werden wie folgt festgesetzt:

Regelvergütung: 43.799,40 Euro

Zuschläge: 144.538,00 Euro

Auslagenpauschale: 750,00 Euro

Vorschuss: - 100.000,00 Euro

Zwischensumme: 89.087,40 Euro

19% Mehrwertsteuer: 16.926,61 Euro

Endsumme: 106.014,01 Euro

Der Betrag kann nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse entnommen werden.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten werden von dem Beteiligten zu 2) nur 50% erhoben. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 286.098,85 Euro

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.