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12 0 282/19•Landgericht Mönchengladbach, 2025-06-07, 12 0 282/19
12 0 282/19Tribunale cantonale7 giu 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-07
Aktenzeichen: 12 0 282/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2025:0607.12.0.282.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn die Beklagte zu 3) nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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