Landgericht Mönchengladbach, 2022-10-17, 21 KLs 23/22

21 KLs 23/22Tribunale cantonale17 ott 2022

Testo completo

Landgericht Mönchengladbach — 21 KLs 23/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-17

Aktenzeichen: 21 KLs 23/22

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2022:1017.21KLS23.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte J. wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 3 Fällen, Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren

kostenpflichtig verurteilt.

Ein Geldbetrag in Höhe von 6.055,00 Euro wird eingezogen.

Der Angeklagte P. wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 8 Fällen, davon in 5 Fällen in Tateinheit mit Bestimmung einer Minderjährigen zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 9 Monaten

kostenpflichtig verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Der Angeklagte C. wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Q. vom 00.00.0000 (27 Ds-300 Js 1601/16-251/17) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Y. vom 00.00.0000 (30 Ns-300 Js 1601/16-120/20) in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts X. vom 00.00.0000 (III-4 RVs 79/21) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 4 Monaten

kostenpflichtig verurteilt.

Darüber hinaus wird der Angeklagte C. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer weiteren Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

kostenpflichtig verurteilt.

Ein Geldbetrag von 2.250,00 € wird eingezogen.

Angewendete Vorschriften:

bezüglich J. :

  • § 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG, 27, 52, 53, 73, 73c StGB

bezüglich P. :

  • § 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30a Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 BtMG, 52, 53, 64 StGB

bezüglich C. :

  • § 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53, 55, 73, 73c StGB

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