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4 T 57/21•Landgericht Mönchengladbach, 2021-08-09, 4 T 57/21
4 T 57/21Tribunale cantonale9 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-09
Aktenzeichen: 4 T 57/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0809.4T57.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts H vom 02.06.2021 (16 C 306/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung der Rechtsanwälte L und N aus H bewilligt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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