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12 O 439/19•Landgericht Mönchengladbach, 2020-04-23, 12 O 439/19
12 O 439/19Tribunale cantonale23 apr 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-23
Aktenzeichen: 12 O 439/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0423.12O439.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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