Landgericht Krefeld, 2025-06-20, 2 O 113/25

2 O 113/25Tribunale cantonale20 giu 2025

Testo completo

Landgericht Krefeld — 2 O 113/25 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-20

Aktenzeichen: 2 O 113/25

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2025:0620.2O113.25.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 7.158,71 nebst Zinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2024 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

Nach dem schlüssigen Klägervortrag ereignete sich am 30.05.2024 auf der A 10

RF X in Belgien ein Verkehrsunfall, bei der die Führerin des bei der

Beklagten versicherten Kraftfahrzeugs in Folge eines unvermittelten

Fahrspurwechsels einen Schaden an dem Klägerfahrzeug in eingeklagter Höhe

verursachte.

Das angerufene Gericht ist für die Klage international zuständig. Der Geschädigte

kann vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz

hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers erheben, sofern

eine solche unmittelbare Klage zulässig und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines

Mitgliedstaats ansässig ist. Die Beklagte haftet für den von ihrer

Versicherungsnehmerin verschuldeten Schaden gem. Art. 1382 Codecivil (Cc) i.V.m.

Art. 3, 150 des belgischen KfZ-Haftpflichtgesetzes. Der von der Beklagten

beauftragte Schadensregulierungsbeauftragte - E D T GmbH - ist

für die Beklagte zustellungsbevollmächtigt.

Der Streitwert wird auf 7.158,71 EUR festgesetzt.

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