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5 O 141/22•Landgericht Krefeld, 2024-05-16, 5 O 141/22
Entscheidungsdatum: 2024-05-16
Aktenzeichen: 5 O 141/22
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2024:0516.5O141.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 39.202,99 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2022 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche über den Betrag in Höhe von 39.202,99 € hinausgehende Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die durch den erforderlichen Austausch der Bodenfliesen in den Badezimmern in dem Objekt L.-straße 000 in N. entstehen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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