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7 T 20/23•Landgericht Krefeld, 2023-03-13, 7 T 20/23
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 7 T 20/23
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0313.7T20.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 00.00.0000 (Az. 29 XIV (B) 116/22) wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 00.00.0000 (Az. 29 XIV (B) 116/22) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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