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21 KLs 14/22•Landgericht Krefeld, 2022-08-09, 21 KLs 14/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-09
Aktenzeichen: 21 KLs 14/22
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0809.21KLS14.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer - als Jugendkammer --
Der Angeklagte wird wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Ausgenommen davon sind seine eigenen Auslagen sowie die Auslagen des Nebenklägers, die der Angeklagte trägt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 252, 250 Abs. 2 Nr. 1, 52 StGB, § 1, 105 ff. JGG.
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