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7 O 79/21•Landgericht Krefeld, 2021-10-06, 7 O 79/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-06
Aktenzeichen: 7 O 79/21
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:1006.7O79.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.06.2021 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darauf nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
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