Landgericht Krefeld, 2021-01-22, 22 KLs 31/20

22 KLs 31/20Tribunale cantonale22 gen 2021

Testo completo

Landgericht Krefeld — 22 KLs 31/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-22

Aktenzeichen: 22 KLs 31/20

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:0122.22KLS31.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten und wegen Beischlafs unter Verwandten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, fallen die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last. Soweit der Angeklagte verurteilt wird, trägt er die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin sowie seine eigenen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 173, 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (in der ab dem 01.04.1998 geltenden Fassung), 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (in der ab dem 01.04.2004 geltenden Fassung), 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB (jeweils in der ab dem 01.04.1998 geltenden Fassung), 52 Abs. 1, 53 Abs. 1 StGB

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