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7 T 59/20•Landgericht Krefeld, 2020-05-27, 7 T 59/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: 7 T 59/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0527.7T59.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 13.12.2019 aufgehoben und die Kostenrechnung der Obergerichtsvollzieherin L. vom 22.5.2019 dahingehend geändert, dass die Gebühr „nicht erledigte Pfändung KV 604,205“ in Höhe von 15,00 EUR zuzüglich anteiliger Auslagenpauschale KV 716 nicht zu erheben ist.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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