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5 O 87/18•Landgericht Krefeld, 2020-02-13, 5 O 87/18
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 5 O 87/18
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0213.5O87.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Hilfswiderklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 3.006,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.6.2018 zu zahlen.
Die weitergehende Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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