progetti
140 Ks-507 Js 195/23-4/23•Landgericht Kleve, 2024-03-04, 140 Ks-507 Js 195/23-4/23
140 Ks-507 Js 195/23-4/23Tribunale cantonale4 mar 2024
Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Auftragsmord (Urteil rechtskräftig; Revisiojn der Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 18.12.2024 -3 StR 416/24)
Entscheidungsdatum: 2024-03-04
Aktenzeichen: 140 Ks-507 Js 195/23-4/23
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2024:0304.140KS507JS195.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Kleve
Normen: StGB § 211; StGB § 25 Abs. 2; StGB § 26
Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Auftragsmord
(Urteil rechtskräftig; Revisiojn der Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 18.12.2024 -3 StR 416/24)
Die Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Nebenklage entstandenen Kosten sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
§§ 211, 25 Abs. 2 StGB
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.