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6 O 47/22•Landgericht Kleve, 2022-11-18, 6 O 47/22
6 O 47/22Tribunale cantonale18 nov 2022
Eine Mietkaution für Gewerberäume ist notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Mieters.
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 6 O 47/22
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:1118.6O47.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB §§535 ff.; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2
Eine Mietkaution für Gewerberäume ist notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Mieters.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 6.893,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2022 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1.) und 2.) werden darüber hinaus verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 6.893,91 € für den Zeitraum vom 05.04.2022 bis zum 20.04.2022 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1.) zu 1/6, der Kläger zu 2.) zu 1/6 und die Beklagten zu 2/3 als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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