Landgericht Kleve, 2021-10-07, 6 S 147/20

6 S 147/20Tribunale cantonale7 ott 2021

Testo completo

Landgericht Kleve — 6 S 147/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-07

Aktenzeichen: 6 S 147/20

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:1007.6S147.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 – wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.500,- € zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird von Amts wegen geändert und auf 5.500,- € festgesetzt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.500,- € festgesetzt.

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