Landgericht Kleve, 2021-10-06, 2 O 462/11

2 O 462/11Tribunale cantonale6 ott 2021

Testo completo

Landgericht Kleve — 2 O 462/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-06

Aktenzeichen: 2 O 462/11

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:1006.2O462.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: BGB § 635

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Beseitigung der in den Gutachten des Sachverständigen QD. vom 25.10.2005, 22.05.2007, 06.03.2008, 02.04.2009 und 30.10.2009 beschriebenen Mängel der Dachabdichtung der Hallen (Bauteile 1, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 11a, 13, 14, 15, BE1, BE2) der JK. entstanden sind und noch entstehen werden, wobei sie hinsichtlich eines Teilbetrages von 255.645,94 € als Gesamtschuldner mit den Beklagten zu 4) – 6) haften.

Die Beklagten zu 4) – 6) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 255.645,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2012 zu zahlen.

Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin die ihr vorgerichtlich durch Inanspruchnahme der Rechtsanwälte RP.-straße, X., entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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