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3 O 209/20•Landgericht Kleve, 2021-04-09, 3 O 209/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: 3 O 209/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0409.3O209.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.709,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Audi Typ Q 5 SUV 2.0 TDI quattro mit der Fahrgestellnummer WAUZZZ##########.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeuges seit dem 16.05.2020 in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten i.H.v. 1474,89 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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