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4 O 195/19•Landgericht Kleve, 2020-06-30, 4 O 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 4 O 195/19
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0630.4O195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
1.)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 46.720,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 18.07.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots auf Übernahme des Kauf-und Verwaltungsvertrags mit der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH mit der Vertrags-Nr. LF xxxx69 vom 18.03.2016 und des Kauf- und Verwaltungsvertrags mit der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH mit der Vertrags-Nr. GC xxxx13 vom 15.07.2016 sowie Übertragung des Eigentums und Abtretung des Herausgabeanspruchs an den im Rahmen des Kauf-und Verwaltungsvertrags mit der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH mit der Nr. LF xxxx69 vom 18.03.2016 und des Kauf- und Verwaltungsvertrags mit der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH mit der Nr. GC xxxx13 vom 15.07.2016 erworbenen Containern.
2.)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 842,28 Euro als außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 18.07.2019 zu zahlen.
3.)
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren wirtschaftlichen Nachteilen aus und im Zusammenhang mit der in Ziff. 1.) dieses Urteilstenors benannten P&R-Kapitalbeteiligungen (Vertrags-Nr. LF xxxx69 und Vertrags-Nr. GC xxxx13 ) freizustellen.
4.)
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Angebots auf Vertragsübernahme und Übertragung bzw. Abtretung der in Ziff. 1.) dieses Urteilstenors benannten P&R-Kapitalbeteiligungen (Vertrags-Nr. LF xxxx69 und Vertrags-Nr. GC xxxx13) sowie der Annahme der Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dieser Beteiligung in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
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