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111 Qs 67/25•Landgericht Köln, 2025-09-09, 111 Qs 67/25
Entscheidungsdatum: 2025-09-09
Aktenzeichen: 111 Qs 67/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0909.111QS67.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt I. aus R. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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