Landgericht Köln, 2025-02-26, 118 KLs 21/24

118 KLs 21/24Tribunale cantonale26 feb 2025

Testo completo

Landgericht Köln — 118 KLs 21/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-26

Aktenzeichen: 118 KLs 21/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0226.118KLS21.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen acht Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten jeweils in Tateinheit mit Betrug, in einem Fall hiervon zudem in Tateinheit mit Missbrauch von Berufsbezeichnungen, und wegen Geldwäsche in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und acht Monaten

verurteilt.

Die Einziehung des Kontoguthabens auf dem Bankkonto bei der Y. N. S.A. mit der IBAN N01, geführt auf die Personalien K. D., T.-straße 00, 00000 I., wird in Höhe von 17.212,76 Euro angeordnet.

Die Einziehung des Kontoguthabens auf dem Bankkonto bei der R. Bank AG mit der IBAN N02, geführt auf die Personalien E. F., L.-straße 00, 00000 Z., wird in Höhe von 2.879,00 Euro angeordnet.

Darüber hinaus wird gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 379.956,88 Euro angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Angeklagten, die dieser selbst trägt.

Angewandte Vorschriften: §§ 132a Abs. 1 Nr. 2 Var. 8, 261 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 Var. 1, 263 Abs. 1, 269 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 1 u. 2, 52, 53, 73 Abs. 1, 73c StGB

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.