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22 O 361/23•Landgericht Köln, 2024-10-28, 22 O 361/23
Entscheidungsdatum: 2024-10-28
Aktenzeichen: 22 O 361/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1028.22O361.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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