Landgericht Köln, 2024-06-13, 6 S 209/23

6 S 209/23Tribunale cantonale13 giu 2024

Testo completo

Landgericht Köln — 6 S 209/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-13

Aktenzeichen: 6 S 209/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0613.6S209.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des

weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

10.11.2023 wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 11 wird verurteilt, das Einfamilienhaus H.- Weg N01,

NO2A. bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und

Obergeschoss nebst Grundstücksfläche und Garagen vollständig zu

räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 11 darf, soweit die

Klägerin die Herausgabe des streitgegenständlichen Einfamilienhauses

vollstreckt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

5.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Hinsichtlich der Kosten darf die

Beklagte zu 11 die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in

Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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