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118 KLs 16/23•Landgericht Köln, 2024-04-25, 118 KLs 16/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-25
Aktenzeichen: 118 KLs 16/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0425.118KLS16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Die Angeklagte ist des Betruges, der Begünstigung in drei Fällen sowie der Beihilfe zum Betrug schuldig.
Sie wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Die [im Ausland] erlittene Freiheitsentziehung wird im Verhältnis 1:1 angerechnet.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt wurde. Soweit die Angeklagte freigesprochen wurde, fallen die Verfahrenskosten und ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
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