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24 O 90/23•Landgericht Köln, 2024-04-15, 24 O 90/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-15
Aktenzeichen: 24 O 90/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0415.24O90.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die Klägerin von der Verbindlichkeit aus der noch offenen Forderung aus der Kostennote der Kanzlei A., R./GB vom 08.03.2023 in Höhe von 20.000,00 Euro freizustellen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagten zu 46 %.
4. Das Urteil ist hinsichtlich Zif. 1 gegen eine Sicherheitsleistung von 22.000 € vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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