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28 O 395/23•Landgericht Köln, 2024-04-10, 28 O 395/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 28 O 395/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0410.28O395.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die
Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die
Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrags leistet.
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