Landgericht Köln, 2024-02-05, 111 Ks 22/20

111 Ks 22/20Tribunale cantonale5 feb 2024

Testo completo

Landgericht Köln — 111 Ks 22/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-05

Aktenzeichen: 111 Ks 22/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0205.111KS22.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten L. C. , J. C. und R. sind des Mordes schuldig.

Der Angeklagte Q. ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Die Angeklagten L. C. und R. werden unter Auflösung der Gesamtstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 07.12.2022, Az. 27 KLs 26/22, sowie unter Einbeziehung der dort gebildeten Einzelstrafen jeweils zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

als Gesamtstrafe verurteilt.

Die Angeklagte J. C. wird zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte Q. wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.05.2020, Az. 536 Ds 42/20, zu einer Gesamtstrafe von

vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe

verurteilt, von der im Hinblick auf die überlange Verfahrensdauer ein Anteil von zwei Monaten für vollstreckt erklärt wird.

Die Unterbringung der Angeklagten L. C. und R. in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Die sichergestellten hochschäftigen, geschnürten Arbeitsschutzschuhe aus schwarzem Leder mit einer Kunststoff-Schalensohle, Größe 42, sog. Stahlkappenschuhe, werden eingezogen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

angewandte Vorschriften:

hinsichtlich der Angeklagten L. C. und R.: §§ 211 Abs. 2 6. Var., Abs. 1, 25 Abs. 2, 53, 55, 66 Abs. 3 S. 2 StGB

hinsichtlich der Angeklagten J. C. §§ 211 Abs. 2 6. Var., Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB

hinsichtlich des Angeklagten Q.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 52, 74 StGB

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