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32 O 113/22•Landgericht Köln, 2024-01-30, 32 O 113/22
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 32 O 113/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0130.32O113.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 3045,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 233,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2022 an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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