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3 7 O 12/22•Landgericht Köln, 2023-06-02, 3 7 O 12/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-02
Aktenzeichen: 3 7 O 12/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0602.3.7O12.22.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.254,26 nebst Zinsen i.H.v. 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30. Dezember 2021
zu zahlen, und
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an den Kläger EUR 713,76 außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst
Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30.
Dezember 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 39% und der Beklagte zu
6
1%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
10% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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