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17 O 99/21•Landgericht Köln, 2023-05-22, 17 O 99/21
Entscheidungsdatum: 2023-05-22
Aktenzeichen: 17 O 99/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0522.17O99.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.172.003,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, der Beklagte zu 1) seit dem 16.05.2021 und der Beklagte zu 2) seit dem 13.07.2021 Zug-um-Zug gegen Abtretung der zur Insolvenztabelle im Verfahren 70a IN 138/21 Amtsgericht Köln angemeldeten Forderungen der Klägerin gegen die P. R. GmbH in Höhe von 1.172.003,39 Euro aus dem Bauvertrag vom 02.11.2015 sowie Zug-um-Zug gegen Abtretung der Forderung aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.09.2022, Az. 16 U 13/21.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 29.508,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2022 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 08.12.2022, Az. 90 O 116/19.
Es wird festgestellt, dass die in Ziff. 1 und 2 bezeichneten Ansprüche aus einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung der Beklagten herrühren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagten als Gesamtschuldner zu ¾.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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