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11 S 795/21•Landgericht Köln, 2023-04-14, 11 S 795/21
Entscheidungsdatum: 2023-04-14
Aktenzeichen: 11 S 795/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0414.11S795.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.09.2021 - 124 C 774/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,
an den Kläger 2.000,00 € und 83,52 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 12.09.2020 zu zahlen, sowie an das Kind W. R. (Tochter des Klägers) 500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 12.09.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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