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36 O 290/20•Landgericht Köln, 2023-03-30, 36 O 290/20
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 36 O 290/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0330.36O290.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63.261,97 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.08.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
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