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84 O 150/22•Landgericht Köln, 2023-03-07, 84 O 150/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 84 O 150/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0307.84O150.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln
Für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.584,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 2.859,19 €
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