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22 O 279/22•Landgericht Köln, 2023-02-09, 22 O 279/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 22 O 279/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0209.22O279.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Verfügungsbeklagte hat es vorläufig zu dulden, dass die Verfügungsklägerin ab dem 01.04.2023 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache als Geschäftsführerin bei der Firma D. G. E. GmbH tätig wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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