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21 O 302/22•Landgericht Köln, 2023-01-09, 21 O 302/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 21 O 302/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0109.21O302.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des
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aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit i.H.v.
110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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