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14 O 423/18•Landgericht Köln, 2022-11-24, 14 O 423/18
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 14 O 423/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1124.14O423.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 03.03.2022 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Auch die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 03.03.2022 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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