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116 Kls 5/21•Landgericht Köln, 2022-11-17, 116 Kls 5/21
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: 116 Kls 5/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1117.116KLS5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Bankrotts sowie wegen Einkommenssteuerhinterziehung in fünf Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Hinsichtlich des Angeklagten unterliegt ein Betrag in Höhe von 711.404,70 Euro der Einziehung als Wertersatz, davon in Höhe von 219.712,00 Euro gesamtschuldnerisch haftend mit der E. in M..
Hinsichtlich der E. in M. unterliegt ein Betrag in Höhe von 219.712,00 Euro der Einziehung als Wertersatz, in gleicher Höhe gesamtschuldnerisch haftend mit dem Angeklagten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 283 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 , 283a Nr. 1, 22, 23, 53, 73, 73b, 73c, 73e Abs. 2 StGB, 369, 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO.
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