Landgericht Köln, 2022-10-05, 4 O 298/18

4 O 298/18Tribunale cantonale5 ott 2022

Testo completo

Landgericht Köln — 4 O 298/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-05

Aktenzeichen: 4 O 298/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1005.4O298.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin

13.621,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2019 sowie außergerichtliche

Rechtsanwaltskosten in Höhe von 300,00 €, nebst Zinsen aus dem sich

ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz und seit dem 25.05.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die S.,

U.-straße, 00000 F., zu Leistungsnr: N01 weitere außergerichtliche

Rechtsanwaltskosten in Höhe von 871,67 €, nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und seit dem 25.05.2018 und

weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.283,24 €,

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und

seit dem 30.03.2019 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin ein

Schmerzensgeld in Höhe von 42.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2019

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet

sind, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen

Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 14.04.2018, der sich gegen 18:26

Uhr auf der C.-straße / Z.-straße in 00000 Z1 ereignete, zu ersetzen, soweit Ansprüche der Klägerin hierauf

beruhen und nicht auf sonstige Dritte übergehen werden oder übergegangen sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch

zu 90 % und die Klägerin zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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